Häufig gestellte Fragen
Wir möchten so transparent wie möglich sein und Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die uns regelmäßig erreichen.
Wie wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt?
Spenden unterstützen die Arbeit für Kinder und Jugendliche in Berlin und Brandenburg, wobei 100 % der Beträge direkt in die Projekte fließen. Beträge bis 300 Euro können mit einem Kontoauszug und der Spendenquittung nachgewiesen werden, die als PDF heruntergeladen werden kann: „Spendenbescheinigung“ (PDF).
Für Beträge über 300 Euro erfolgt die Ausstellung einer Spendenbescheinigung automatisch zu Beginn des neuen Jahres und wird postalisch oder per E-Mail versendet.
Wozu dient die Fördermitgliedschaft?
Mit deiner Fördermitgliedschaft unterstützt du unsere langfristige Planung und Umsetzung von Projekten für Kinder in Berlin und Brandenburg.
Ist die Höhe des Förderbeitrags und der Zahlungsturnus flexibel?
Ja, die Beitragshöhe sowie der Zahlungsturnus können individuell angepasst werden. Für Änderungen genügt eine kurze Mitteilung per E-Mail, und das Anliegen wird entsprechend umgesetzt.
Welche Vorteile bietet ein Lastschriftmandat?
Ein Lastschriftmandat ermöglicht die bequeme Abbuchung des gewünschten Förderbeitrags zum vereinbarten Termin. Es reduziert den Verwaltungsaufwand und spart Kosten, die direkt in Kinder- und Jugendprojekte investiert werden können. Zudem ist keine manuelle Überweisung erforderlich, was den Prozess für alle Beteiligten vereinfacht.
Wie lange läuft eine Fördermitgliedschaft?
Die Dauer der Fördermitgliedschaft ist flexibel und nicht festgelegt. Die Entscheidung, wie lange eine Unterstützung erfolgt, liegt ganz in den Händen des Fördermitglieds.
Kann ich die Fördermitgliedschaft jederzeit kündigen?
Ja, eine Fördermitgliedschaft kann jederzeit ohne Kündigungsfristen beendet werden. Es genügt eine einfache schriftliche Mitteilung, z. B. per E-Mail.
Besteht ein Widerrufsrecht für die Fördermitgliedschaft?
Ja, es besteht ein Widerrufsrecht. Eine einfache schriftliche Mitteilung, beispielsweise per E-Mail, genügt, um die Fördermitgliedschaft zu widerrufen.
Ist es möglich, eine Zahlung vorübergehend auszusetzen?
Ja, Zahlungen können für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben, einschließlich des gewünschten Zeitraums der Aussetzung.
Welche Projekte werden durch die Fördermitgliedschaft unterstützt?
Die Fördermitgliedschaft trägt zur Umsetzung zahlreicher Projekte und Aktionen für Kinder in Berlin und Brandenburg bei. Eine Übersicht über die unterstützten Projekte und Initiativen finden Sie in der Rubrik „Projekte“ auf unserer Website.